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Riester-Rente

Wir bieten Ihnen Analysen und Informationen zur Riester-Rente und private Rentenversicherung

Neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Rürup-Rente gibt es als weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge die sogenannte Riester-Rente. Während die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige attraktiv ist, richtet sich die Riester-Rente in erster Linie an pflichtversicherte Arbeitnehmer.

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Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie folgende Gruppen:
Empfänger von Kranken- oder Arbeitslosengeld, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Zeitsoldaten, Landwirte und Künstler in der Künstlersozialkasse.

Die Förderung bei der Riester-Rente erfolgt über Zulagen (Grund- und Kinderzulage) und z.T. auch mit Steuervorteilen

Als Steuerregeln in der Beitragsphasegelten gelten:
spezieller Sonderausgabenabzug, maximaler Abzugsbetrag 2004/05 bis 1050€, maximaler Abzugsbetrag erhöht sich bis 2008 auf 2100€.
Ist der Sonderausgabenabzug höher als die Zulagen, zieht das Finanzamt die eingezahlten Beiträge plus Zulagen als Sonderausgaben ab und kürzt die Steuerersparnis um die Zulage.

Bei der Riester-Rente sind die Renten und Kapitalleistungen in der Rentenphase voll steuerpflichtig.


In der Ansparphase können unter bestimmten Bedingungen max. 50.000 € für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30% des Kapitals zur freien Verwendung entnommen werden.

Die Riester-Rente kann selbstverständlich auch als attraktive Altersvorsorge mit Fonds genutzt werden. Die Garantie auf die eingezahlten Sparleistung und die beschränkte Auswahl zertifizierter und hochwertiger Riester Fonds machen diese Form der Altersvorsorge sicher und renditestark.