zur Erlangung von Zulagen und Förderungen sind zugelassene Anlageformen, die eine lebenslange Rente garantieren und zumindest die eingezahlten Beiträge wieder zur Verfügung stellen können. Die Frage ob Wohneigentum oder Aktien förderungswürdig sind, ist noch nicht abschließend geklärt.
Die nicht begünstigten Personen sind Selbständige, Freiwillig Rentenversicherte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte und Personen, die in einer berufsständischen Versorgung pflichtversichert sind.