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Riester-Rente Riester-Rente

Riester-Rente - Die steuerliche Behandlung

Riester-Rente - Die steuerliche Behandlung

des Altersvermögensaufbaus ist neu. Die Beiträge zu den geförderten Altersvorsorgeverträgen können – bis zu einer Obergrenze – als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Das bedeutet im Endeffekt, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen erbracht werden; bei gewöhnlichen privaten Rentenversicherungen ist das gerade nicht der Fall.

Im Rentenbezug kehrt sich das Bild um: Die Leistungen aus den geförderten Verträgen sind dann in voller Höhe zu versteuern. Bei gewöhnlichen privaten Rentenversicherungen ist dagegen nur ein Teil der Renteneinkünfte steuerpflichtig (in der Regel rund 30%).

Bei der geförderten Altersvorsorge wird die Besteuerung also zeitlich nach hinten verschoben; man spricht daher von der nachgelagerten Besteuerung.