richtet sich nach dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die staatliche Grundzulage für Ledige beträgt ab dem Jahre 2008 154 Euro und für Verheiratete 308 Euro pro Jahr.
Die Kinderkomponente beträgt im Jahre 2008 für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro. Weitere Voraussetzungen sind ein bestimmter Eigenbeitrag, der geleistet wird.