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Riester-Rente Riester-Rente

Riester-Rente - Förderungswürdige Verträge

Riester-Rente - Förderungswürdige Verträge

in welche die Eigenbeiträge eingezahlt werden, müssen einer Reihe von Kriterien erfüllen, damit sie zulageberechtigt sind. Diese werden im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt.

Die Produktanbieter können bei der Zertifizierungsstelle seit dem 01.01.2002 ein Zertifikat erhalten, das bescheinigt, dass ihr Produkt den staatlichen Förderkriterien entspricht und damit gefördert werden kann.

Die wesentlichen Kriterien sind Folgende:

  • In der Ansparphase müssen laufende Beiträge gezahlt werden.

  • Gefördert werden nach diesem Gesetz Verträge, aus denen Leistungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs oder vor dem Beginn der gesetzlichen Altersrente ausgezahlt werden.

  • Die Anlageformen müssen ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Leibrente zusichern; auch entsprechende Auszahlungen aus Fonds- oder Bankguthaben, die in der Leistungsphase ab Alter 85 mit einer Rentenversicherung verbunden sind, werden zugelassen.

  • Der Vertrag kann gekündigt werden oder ruhen gelassen werden, um das Kapital auf einen anderen Vertrag zu übertragen, er darf aber nicht abtretbar sein.

  • Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beträge und während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen garantiert sein. Förderunschädlich können die Anlageverträge mit einer Erwerbsminderungsrente und/oder einer Hinterbliebenenrente verbunden werden. Die Anlagen sind während der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung sowie Anrechnung in Sozial- und Arbeitslosenhilfe geschützt.