um die komplette gesetzliche Zulage für den geförderten Altersvermögensaufbau zu erhalten, beträgt der Gesamtbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozial-versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen für die Jahre mindestens
Ansonsten gibt es eine anteilige Zulage.
Zu beachten ist hier der
Mindesteigenbetrag. Dieser beläuft sich seit 2005 auf 60 Euro im Jahr um die vollen Zulagen zu erhalten.