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Riester-Rente Riester-Rente

Riester-Rente - Der Sparbeitrag

Riester-Rente - Der Sparbeitrag

um die komplette gesetzliche Zulage für den geförderten Altersvermögensaufbau zu erhalten, beträgt der Gesamtbeitrag entsprechend der Fördertreppe abhängig vom sozial-versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen für die Jahre mindestens

  • 2002/2003 1% der BBG
  • 2004/2005 2% der BBG
  • 2006/2007 3% der BBG
  • ab 2008 4% der BBG

Ansonsten gibt es eine anteilige Zulage.

Zu beachten ist hier der Mindesteigenbetrag. Dieser beläuft sich seit 2005 auf 60 Euro im Jahr um die vollen Zulagen zu erhalten.