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Riester-Rente Riester-Rente

Riester-Rente - Altersvermögensgesetz (AVmG)

Riester-Rente - Altersvermögensgesetz (AVmG)

Der Staat fördert seit dem 01.01.2002 die private Altersvorsorge. Arbeitnehmer, Angestellte im öffentlichen Dienst und auch Beamte erhalten ab 2002 eine gezielte einkommen- und kinderbezogene Förderung. Diese ist nach dem ehemaligen Minister benannt und als Riester-Rente bekannt.

Dieses Kombinationsmodell aus Zulagen und Steuerbefreiung soll bis zum Jahre 2008 einen Teil der größer werdenden Rentenlücke im Rentenversicherungssystem decken. Zu beachten ist, dass die Förderung nicht für ale Personengruppen gilt. Selbständige werden nicht gefördert, für Sie gibt es z.B. die Rürup-Rente.

Und weiterhin ist zu beachten, dass die geförderte Rente in vollem Umfang steuerpflichtig ist. Private Vorsorge, die Sie heute treffen, ist dagegen in der Regel steuerfrei. Ob für Sie eine Förderung Sinn macht, hängt daher von mehreren Faktoren ab. Fordern Sie einfach und kostenfrei Analysen für die Altersvorsorge, z.B. den Riester Vergleich an.

Private Rentenversicherung ist wichtig, aber welche ?