FAQ - Fragen zur Riester Rente
FAQ - Fragen zur Riester Rente
Was sind die Ziele oder Kernelemente der Reform im Wesentlichen?
1. Die Rentenversicherung soll, trotz einer immer älter werdenden Gesellschaft und trotz immer weniger Beitragszahlern, finanzierbar bleiben.
2. Der Beitragssatz der Rentenversicherung soll bis zum Jahr 2020 unter 20% und bis zum Jahr 2030 unter 22% bleiben.
3. Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2030 nicht unter 67% sinken (Eckrentner).
4. Der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens soll staatlich gefördert werden.
Welche Gesetze regeln diese Reform?
Das ist das Altersvermögensgesetz (AVmG), welches im Bundesrat
zustimmungspflichtig ist, und das Altersvermögenergänzungsgesetz
(AVmEG), welches nicht zustimmungspflichtig ist.
Was ist im Wesentlichen in diesen Gesetzen geregelt?
Im Altersvermögensgesetz (AVmG) ist u.a. der Aufbau einer zusätzlichen
Altersvorsorge, das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge,
die Vermeidung der "Verschämten Armut" und die jährliche
Information über den Stand der Rentenanwartschaften geregelt. Im
Altersvermögenergänzungsgesetz (AVmEG) ist u.a. die veränderte
Rentenanpassungsformel, die kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten
bei der Rentenberechnung, die Reform des Hinterbliebenenrechts, das
Rentensplitting unter Ehegatten und die Schließung rentenrechtlicher
Lücken zu Beginn der Versicherungsbiographie geregelt.
Ist der Abschluß eines Vertrages "Pflicht"?
Nein, der Abschluß ist freiwillig.
Wer erhält die staatliche Förderung?
Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Also
Arbeiter, Angestellte, versicherungspflichtige Selbständige, Wehr-
und Zivildienstleistende, Pflichtversicherte in der Alterssicherung
der Landwirte und geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit
verzichtet haben.
Gibt es darüberhinaus Sondergruppen, die in den Genuß
der Förderung kommen?
Ja, und zwar Arbeitslose und Personen, die wegen Kindererziehung nicht
berufstätig sind. Diese Sondergruppen müssen aber einen Anspruch
(Anwartschaft) über früheren rentenversicherungspflichtigen
Bruttoverdienst begründet haben.
Wer ist nicht begünstigt?
Grundsätzlich nicht begünstigt sind Beamte, Angestellte im
öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung,
Selbständige und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Werden die Verträge in der Sozial- oder Arbeitslosenhilfe
angerechnet?
Nein, eine solche Regelung ist vom Gesetzgeber ausdrücklich abgelehnt
worden.
Wie werden die Kinder zugeordnet?
Für kindergeldberechtigte Kinder kann über die Grundzulage
hinaus eine Kinderzulage gewährt werden. Diese Zulagen müssen
bei Eheleuten einem Vertrag zugewiesen werden. Hier kann auch eine Aufteilung
der Kinderzulagen erfolgen, wobei eine Teilung eines Kindes (1/2 Zulage
je Vertrag) nicht möglich ist.
Ist die Anzahl der Kinder und somit der Zulagen limitiert?
Nein, theoretisch kann für eine beliebige Anzahl von Kindern Kinderzulage
beantragt werden.
Wie ist die steuerliche Behandlung der "Riester-Rente"
geplant?
Ab dem Jahr 2002 soll gelten:
1. Die geförderten Eigenbeiträge werden aus unversteuertem
Einkommen des VN gezahlt.
2. Die Erträge in der Aufschubzeit sind steuerfrei.
3. Bei Rentenbezug sind die Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG voll
steuerpflichtig.
Damit hält auch in Deutschland die nachgelagerte Besteuerung Einzug.
Bis dahin gilt die aktuelle steuerliche Regelung für Rentenversicherungen.
Werden nur Anlageformen gefördert, die für Frauen und
Männer gleiche Tarife anbieten?
Die Einführung von sogenannten Unisex-Tarifen in ein freiwilliges
privates Vorsorgesystem ist wegen der unterschiedlichen Lebenserwartung
von Männern und Frauen schwierig. Daher schreibt der Gesetzgeber
die Einführung solcher Tarife nicht zwingend vor.
Ab wann dürfen Leistungen aus dem "Riester-Vertrag"
bezogen werden?
Die Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres
oder dem Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
oder Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden.
Vorzeitige Auszahlungen an den Vertragspartner sind nur durch eine Vertragsauflösung
möglich. Die bis dahin gewährten Zulagen oder
steuerlichen Vergünstigungen sind ggf. zurückzuzahlen (siehe
auch "Rentenreform und tarifliche Umsetzung").
Was ist unter "Zertifizierung" zu verstehen?
Hiermit ist eine Bescheinigung gemeint, die von einer Zertifizierungsbehörde
(wahrscheinlich Referat im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen)
erstellt wird. Ziel ist es, für den Bürger leicht erkennbar
zu machen, ob ein Produkt nach § 10a EStG förderfähig
ist. Die Zertifizierung beschränkt sich allerdings auf die Prüfung,
ob ein Produkt den steuerlichen Anforderungen entspricht. Entgegen einem
möglichen ersten Eindruck ist damit jedoch keine Qualitätsprüfung
oder die Vergabe eines "Gütesiegels" verbunden oder beabsichtigt.
Was bedeutet "Restverrentungspflicht"?
Dies stellt eine Alternative bei Investmentfonds dar. Hier erfolgt eine
planmäßige Auszahlung aus dem Fondsvermögen bis zum
85. Lebensjahr. Das Restkapital wird in eine Rentenversicherung investiert,
die dann in den Folgejahren eine Rente zahlt.
Wie lange erhält man die Kinderzulage?
Die Zulage für Kinder ist an die Kindergeldberechtigung geknüpft.
Wie erhält der VN die Zulagen?
Der VN muß jährlich bei seinem Finanzamt einen Antrag auf
Zulagengewährung stellen. Die Zulagen werden dann vom Finanzamt
direkt auf den zertifizierten Altersvorsorgevertrag überwiesen.
Werden die Zulagen auch gezahlt, wenn der Sonderausgabenabzug
für den VN günstiger ist?
Ja, die Zulagen werden vom Finanzamt in jedem Fall auf den zertifizierten
Vorsorgevertrag gezahlt. Allerdings erfolgt bei der Einkommensteuererklärung
- falls die Günstigerprüfung ergibt, daß der Sonderausgabenabzug
vorteilhafter wäre - eine Steuererstattung, die um die bereits
gezahlten Zulagen gekürzt ist (Verrechnung der Zulagen mit der
Steuererstattung).
Muß die Überprüfung, ob Sonderausgabenabzug günstiger
ist als die Zulagenregelung, beim zuständigen Finanzamt beantragt
werden?
Nein, die sogenannte "Günstigerprüfung" ist eine
Prüfung "von Amts wegen". Das heißt, sie wird automatisch
vom Finanzamt durchgeführt und muß nicht beantragt werden.
Kann ich das Zusatzsparen als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen
lassen?
Nein, bis jetzt nicht.
Muß eine stattliche Förderung zurückgezahlt werden,
wenn der VN vor Rentenbeginn stirbt?
Ja, die Zulagen werden zurückerstattet.