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Krankenversicherung Wechsel

Krankenversicherung Wechsel

Jeder Bürger muss sich in Deutschland Krankenversichern. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Versicherungssysteme. Das sind die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV).

Alle Angestellten, die unter einem bestimmten Jahresbruttoverdienst liegen (2009 sind das 48600 € brutto) müssen sich in einer GKV versichern. Nur wenn der Bruttoverdienst über einen Zeitraum von drei Jahren über dieser Grenze liegt, darf eine Private Krankenversicherung gewählt werden. Alle übrigen Berufsgruppen und Bürger dürfen für sich eine PKV wählen und die bestehende GKV kündigen. Auch in der privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber für seine Angestellten ca. 50 % des Beitrages.

In jeder PKV bestimmt der Antragsteller, welche Leistungen er in welcher Form versichern möchte. Von normaler Basisversorgung (ähnlich der GKV) bis zu Sonderbehandlungen und zusätzlichen Leistungen, mit und ohne Zuzahlungen kann alles in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden.

Die Beitragshöhe richtet sich nach den vertraglich gebundenen Leistungen, dem Alter bei Vertragsbeginn, ev. bestehenden Erkrankungen, dem Geschlecht und den jeweiligen Bedingungen, die der Versicherer anbietet.

Ein Wechsel innerhalb der PKV ist unter Beachtung der Kündigungsfrist bis zum Alter von 55 Jahren theoretisch immer möglich. Da das Eintrittsalter und auch bestimmte Erkrankungen einen entscheidenden Einfluss auf die Beitragshöhe haben, ist jeder spätere Wechsel in der Regel immer teurer und wenig sinnvoll. Sehr oft bleibt der Vertrag bei dem einmal gewählte Versicherer lebenslang.

Ein Wechsel von der PKV zurück zur GKV ist generell nicht mehr möglich. Eine Ausnahme ist hier nur ein Statuswechsel z. B. Harz IV.

Bei finanziellen Problemen ist die Private Krankenversicherung verpflichtet, ihren Mitgliedern einen Basistarif anzubieten. Hier sind die Beiträge geringer und die Leistungen entsprechen in etwa der GKV. In diesen Tarif kann der Privatpatient wechseln.