Versicherungsvergleiche von Rusteberg und Hofstetter GmbH

www.Versicherungsvergleiche.biz

Kfz-Haftpflichtversicherung - ein Muss für jeden Autofahrer

Kfz-Haftpflichtversicherung - ein Muss für jeden Autofahrer

Jeder, der in Deutschland ein Auto zulassen möchte, muss nachweisen, dass er eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Sie gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden und darf auch nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Zweck der Haftpflichtversicherung ist es, Schadensersatzansprüche Dritter auszugleichen, die durch den Besitz oder den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Vom Versicherungsumfang werden folgende Schäden abgedeckt: Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ein Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, den der Fahrer des Fahrzeugs verursacht hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Besitzer oder eine andere Person das Fahrzeug gefahren hat. Die Schadensersatzansprüche werden an die Versicherung des Halters gerichtet.

Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist, kann der Halter eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung abschließen. Die Teilkaskoversicherung deckt dabei Folgendes ab: Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des Kraftfahrzeugs entstanden sind. Das betrifft auch Schäden, die durch Diebstahl der im Fahrzeug befindlichen Teile entstanden sind. Ebenso Schäden an Teilen, die am Fahrzeug befestigt sind Der Schaden muss entweder durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Wildschaden oder Glasbruch entstanden sein. Bedingung für die Deckung eines Wildschadens ist: das Fahrzeug muss in Bewegung gewesen sein. In den "Allgemeinen Bestimmungen für die Kfz-Versicherung" ist eine Liste aller prämienfrei mitversicherten Fahrzeugteile zu finden. In einer zusätzlichen Liste sind Teile aufgeführt, die gegen einen Beitragszuschlag mitversichert sind und Teile, die nicht versichert werden können.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, die bereits durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind. Zusätzlich sind alle Unfallschäden, die durch mutwillige oder böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind, abgedeckt. Bei der Berechnung der zu zahlenden Prämie wird ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet. Je länger jemand unfallfrei fährt, desto größer wird der Schadenfreiheitsrabatt und desto niedriger ist die Prämie.