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Stationäre Leistungen

Stationäre Leistungen

Die Leistungsbausteine für die stationären Leistungen umfassen im allgemeinen die Behandlung im Krankenhaus. Wenn durch ambulante ärztliche Behandlung einschließlich häusliche Krankenpflege das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, haben Versicherte Anspruch auf stationäre Behandlung.

Je nach Tarifwahl besteht auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme des 1- oder 2-Bettzimmers und/oder der privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus (Wahlleistungen).

Nachfolgende Punkte gehören zu den stationären Leistungen:

Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/KK94. Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherungen ergeben sich dann aus den besonderen Tarifbedingungen der einzelnen Tarife.