Der Versicherungsschutz auf ambulante Leistungen bezieht sich auf ärztliche Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses. Das gilt grundsätzlich auch für die Behandlung in der Praxis des Heilpraktikers.
Dazu gehören auch die ärztlich verordneten Leistungen der Ärzte. Leistungen niedergelassener Ärzte für einen Patienten während der stationären Behandlung (z.B. Laboruntersuchungen durch ein ärztlich geleitetes Institut) zählen aber zu den
stationären Leistungen.
Folgende wichtige ambulante Leistungen gibt es:
Die vorgenannten Punkte sind Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB, MB/KK94. Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherung ergeben sich dann aus den besonderen Tarifbedingungen der einzelnen Tarife.