Wie hoch ist die Erstattung bei Zahnbehandlungskosten?
Die Höhe der Erstattung wird prozentual vom Rechnungsbetrag errechnet. Die meisten Tarife erstatten für die Zahnbehandlungskosten 100%. Unter die Zahnbehandlungskosten fallen:
- Allgemeine, konservierende und operative Leistungen Röntgenleistungen; Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen Parodontose-Behandlung.
- Unter die Leistungsposition fallen auch Vorsorgeuntersuchungen, Zahnreinigungen, diagnostische Verrichtungen einschließlich Röntgen, schmerzstillende Maßnahmen und Anästhesie sowie Beratungen, Erstellen von Heil- und Kostenplänen.
- Teilweise spezielle Einlagefüllungen, wie Inlays und Onlay, gehämmerte Füllungen, einschließlich der Materialkosten.
- Zahnchirurgische Leistungen, wie Zahnextraktionen, Ausmeißeln einzelner Zähne (Osteotomie) und Wurzelspitzenresektion.
In der gestzlichen Krankenversicherung werden Zahnbehandlungs-Kosten mit 100% erstattet, Parodontosebehandlung nach vorheriger Genehmigung. Inlays werden nicht erstattet.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.