Gem. §1 (2) b AVB, MB/KK94 gelten als Versicherungsfälle auch ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen), z.B.:
- Krebsvorsorge
- Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen
- Schwangerschaftsvorsorge
- Kindervorsorge ( U1 bis U9, bis 6. Lebensjahr)
Darüber hinaus kann der Versicherer für weitere Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten Leistungen erbringen.
Viele Gesellschaften gehen dazu über die Vorsorgeuntersuchungen nicht als Selbstbeteiligung einzurechnen, bzw. sogar Anreize für regelmäßige Vorsorge zu bieten. Sicherlich ein guter Entschluss.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach gesetzlich eingeführten Programmen geleistet.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.