In welchem Umfang wird für stationäre Kuren geleistet?
Gem. § 5 (1)d AVB, MBKK94 besteht keine Leistungspflicht für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehamaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der einzelne Tarif nichts anderes vorsieht.
Gerade für Selbständige, die keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben, ist daher der Abschluss einer zusätzlichen Kurkostenversicherung wichtig, falls die Tarifbedingungen dies nicht schon vorsehen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden bei ärztlich verordneter und genehmigter stationärer Kur die Arzt-, Arznei- und Heilmittelkosten erstattet. Auch die Unterkunft in Vertragseinrichtungen. Zuzahlung täglich 9 €. Maximal 21 Tage innerhalb von 4 Jahren.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.