Versicherungsvergleiche von Rusteberg und Hofstetter GmbH

www.Versicherungsvergleiche.biz

Private Krankenversicherung Private Krankenversicherung

Alternative Heilmethoden - Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden - Naturheilverfahren

In welchem Umfang wird für alternative Heilmethoden geleistet?

Der Versicherer leistet gem. § 4 (6) AVB, MB/KK94 für Untersuchungs- oder Behandlungskosten und Arzneimittel, die von der Schulmedizin anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben, oder, die angewendet werden, weil keine schulmedizinischen Methoden zur Verfügung stehen.

Einige privaten Versicherer leisten auch für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen, z.B. Homöopathie, Phytotheraoie und antroposophische Medizin und für Naturheilverfahren, die im Hufelandverzeichnis enthalten sind.

In der gesetzliche Krankenversicherung wird für alternative Heilmethoden ggf. nach vorheriger Genehmigung geleistet.

Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur Leistungen Übersicht in der PKV.