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Private Krankenversicherung Private Krankenversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen bei ambulanter Pflegebedürftigkeit (häusliche / teilstationäre Pflege)

Versicherungsleistungen können ab dem 01.04.1995 beansprucht werden, und zwar zunächst für die häusliche und teilstationäre Pflege sowie für die Kurzzeitpflege. Die private Pflegepflichtversicherung umfaßt bei der häuslichen Pflege im wesentlichen folgende Leistungen:

Pflege durch Pflegefachkraft Pflege selbst beschafft
Pflegestufe I: 384 € monatlich Pflegestufe I: 205 € monatlich
Pflegestufe II: 921 € monatlich Pflegestufe II: 410 € monatlich
Pflegestufe III: 1.432 € monatlich Pflegestufe III: 665 € monatlich
(in Härtefällen bis zu 1.918 €)  

 

Erstattet werden auch alle notwendigen Pflegehilfsmittel und technische Hilfen. Die technischen Hilfsmittel, z.B. Rollstühle, werden möglichst leihweise zur Verfügung gestellt. Sind keine Leihgeräte vorhanden, muß der Versicherte 10 % der Anschaffungskosten selbst bezahlen, maximal aber 25 €. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu 31 € je Kalendermonat erstattet.

Leistungen bei Voll Stationärer Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe I: 1.023 € monatlich
Pflegestufe II: 1.279 € monatlich
Pflegestufe III: 1.432 € monatlich (in Härtefällen bis zu 1.688 €)

Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur Leistungen Übersicht in der PKV.