Ist die Leistungsdauer bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit unbegrenzt?
Gem. § 4 (1) AVB, MB/KT94 ergeben sich die Höhe und die Dauer der Leistungen aus den einzelnen Tarifbestimmungen. Fast alle privaten Krankenversicherer leisten bei Arbeitsunfähigkeit inzwischen unbegrenzt.
Allerdings endet das Versicherungsverhältnis gem. § 15 b.) AVB, MB/KT94 mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Danach wird das Tagegeld längstens noch für 3 Monate geleistet. Sind danach keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwarten, bleibt der Weg zum Sozialamt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird das Krankentagegeld maximal für 78 Wochen gezahlt.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.