Hat der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht beim Krankentagegeld verzichtet?
Gem. § 14 (1) AVB, MB/KT94 kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Jahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, sofern kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht. Dies betrifft also die Selbständigen und Freiberufler.
In den Tarifbestimmungen wird meist auf dieses Kündigungsrecht verzichtet, wenn auch die ambulante und stationäre Versicherung beim Unternehmen existiert.
Daher sollte das Krankengeld möglichst mit der Vollversicherung abgeschlossen werden, bzw. darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf dieses Recht verzichtet, wenn das Tagegeld allein abgeschlossen wurde.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.