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Wiederholte Arbeitsunfähigkeit

Wiederholte Arbeitsunfähigkeit

Werden die Karenzzeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeiten bei gleicher Krankheit zusammengerechnet?

Arbeitsunfähigkeiten, die kürzer als die Karenzzeiten sind, lösen keinen Leistungsanspruch aus. Bei Eintritt einer neuen Arbeitsunfähigkeit fängt die Karenzzeit von vorne an. Wenn die erneute Arbeitsunfähigkeit aber wegen der gleichen Krankheit eintritt, werden die Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten zusammengerechnet. Dies ist je nach Tarifwahl und Karenzzeit unterschiedlich bei den Gesellschaften. Bei einer Karenzzeit von mindestens 6 Wochen, werden die Zeiten meist zusammengerechnet.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Zeiten zusammengerechnet.

Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur Leistungen Übersicht in der PKV.