In welchem Umfang sind Krankentransporte bei stationärer Behandlung mitversichert?
Darunter versteht man den medizinisch notwendigen Transport zum und vom Krankenhaus im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung.
Die meisten Tarifbedingungen sehen einen Transport zum und vom nächst geeigneten Krankenhaus vor. Es bestehen teilweise Kilometerbeschränkungen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Krankentransporte zum und vom nächstgelegenen bzw. in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhaus mitversichert. Je Fahrt 13 € Selbstbeteiligung.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.