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Heilplan - Kostenplan

Heilplan - Kostenplan

Erfolgt bei Nichtvorlage eines Heilplan und Kostenplan die volle prozentale Erstattung?

Der Zahnarzt erstellt vor Beginn einer Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Behandlung einen Heilplan und Kostenplan (Kostenvoranschlag). Einige Gesellschaften kürzen die Tarifleistungen, wenn der Heilplan und Kostenplan nicht vor Behandlungsbeginn vorliegt.

Bei Zahnersatz, der mehr als einen Zahn betrifft und bei kieferorthopädischer Behandlung, sollte immer ein Heilplan und Kostenplan eingeholt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Leistungsanspruch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie nur nach Vorlage eines Heilplan und Kostenplan.

Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur Leistungen Übersicht in der PKV.