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Heilpraktiker

Heilpraktiker

Gem. §4 (2) AVB, MB/KK94 steht dem Versicherten die Wahl unter den niederg lassenen Ärzten frei. Soweit die Tarifbestimmungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im Sinne der deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden. Heilpraktiker berechnen ihr Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85). Nach den Tarifbedingungen können sowohl die Leistungen als auch die Höhe der Kostenerstattung eingeschränkt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Leistungen.

Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur Leistungen Übersicht in der PKV.