Werden die Kosten für verordnete Heilmittel erstattet?
Gem. § $ (3) AVB, MB/KK94 müssen Heilmittel von niedergelassenen approbierten Ärzten verordnet werden. Als Heilmittel gelten:
physikalisch-medizinische Behandlungen, wie Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektro- und Lichttherapie.
In der Regel werden die Aufwendungen für Heilmittel in der privaten Krankenversicherung uneingeschränkt erstattet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für verordnete Heilmittel, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 15%, geleistet.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.