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Heilmittel

Heilmittel

Werden die Kosten für verordnete Heilmittel erstattet?

Gem. § $ (3) AVB, MB/KK94 müssen Heilmittel von niedergelassenen approbierten Ärzten verordnet werden. Als Heilmittel gelten:

physikalisch-medizinische Behandlungen, wie Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektro- und Lichttherapie.

In der Regel werden die Aufwendungen für Heilmittel in der privaten Krankenversicherung uneingeschränkt erstattet.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird für verordnete Heilmittel, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 15%, geleistet.

Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur Leistungen Übersicht in der PKV.