Werden auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Auslandsrücktransport erstattet?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt können im Rahmen der Tarifvereinbarungen, auch die Kosten für einen aus medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransport erstattet werden. Dies gilt, soweit es Reisemehrkosten sind und eine ausreichende medizinische Behandlung im Ausland nicht gewährleistet ist.
Eine Rücktransportversicherung kann für einen geringen Beitrag auch separat abgeschlossen werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Auslandsrücktransport nicht mitversichert.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.