In welchem Umfang werden Arzthonorare bei ambulanter Behandlung erstattet?
Heilbehandler berechnen ihr Honorar nach Gebührenordnungen. Für Privatversicherte gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Im Rahmen der gültigen GOÄ bedeutet:
- bis zum 1,8 fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 2,3 fachen Satz für ärztliche Leistungen
Bei einer ausreichend medizinischen Begründung, können sich die Sätze auf das 2,5 fache bzw. auf das 3,5 fache erhöhen.
Tarifbedingungen können ebenfalls vorsehen, dass Leistungen über diese Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet werden. In einigen Tarifwerken werden allerdings auch die Höchstsätze auf die Regelhöchstsätze festgelegt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Arzthonorare nach Punktwerten, zur Zeit maximal bis zum 1,5-fachen Satz analog der GOÄ, erstattet.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.