Besteht bei einer ambulanten Psychotherapie Leistungsanspruch ohne eine vorherige Genehmigung und ohne eine Begrenzung der Sitzungen?
Die Voraussetzung um eine ambulante Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, ist die medizinische Notwendigkeit und die Durchführung durch einen Facharzt oder im Delegationsverfahren durch einen psychologsichen Psychotherapeuten. Keine Übernahme bei schulischen Problemen, Erziehungshilfen und Eheproblemen.
Einige Gesellschaften verlangen vor Beginn einer Therapie einen ausführlichen Bericht, um eine Leistungszusage zu geben. Die Anzahl der Sitzungen, bzw. die Erstattung ist oft durch Höchstbeträge begrenzt.
In der gesetzlichen
Krankenversicherung werden Leistungen für ambulante Psychotherapie, mit Ausnahme von zwei "Probesitzungen", nur nach vorheriger Genehmigung erbracht. Zuzahlung pro Sitzung 5 €.
Die Leistungen für die private Krankenversicherung sind in einzelne Bausteine aufgeteilt und variabel wählbar. Hier geht es zur
Leistungen Übersicht in der PKV.