Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der das Solidaritätsprinzip gilt, erfolgt die Kalkulation für die private Krankenversicherung (PKV) nach dem Äquivalenzprinzip, d.h. der Beitrag berechnet sich nach den individuellen Leistungen und den persönlichen Risiken (Alter, Geschlecht). Der Beitrag muß ausreichend hoch bemessen sein, muß risikogerecht sein und der Risikobeitrag muß außerdem auf Dauer konstant sein.
Der Risikobeitrag ändert sich mit steigendem
Alter, da die Heilbehandlungskosten und damit die
Versicherungsleistungen mit zunehmenden Alter ansteigen. Diese Kalkulation für die PKV würde aber nicht den Anforderungen eines gleichbleibenden Beitrages erfüllen.
Der Nettobeitrag muß so kalkuliert sein, dass er über die gesamte Versicherungsdauer konstant ist. Das heißt, in jüngeren Jahren wird eine Alterungsrückstellung aufgebaut, die mit steigendem Alter aufgebraucht wird. Dadurch bleibt der Beitrag für die PKV über die gesamte Vertragsdauer konstant. Die Beiträge können sich dann nur durch steigende Behandlungskosten im Gesundheitswesen erhöhen.
In der Kalkulation für den Bruttobeitrag der
PKV sind zusätzlich ein Sicherheitszuschlag, die Altersrückstellungen und die Kosten für den Versicherungsbetrieb einkalkuliert. Dieser Bruttobeitrag ist der Beitrag den Sie zahlen müssen.