Besteht der Versicherungsschutz schon bei der Unterschrift im Antrag?

Nein. Der Antrag ist wie eine Anfrage zu sehen. Erst durch die Annahme des Antrages und der Policierung bei der Versicherung entsteht ein Vertragsverhältnis und beginnt somit Ihr Versicherungsschutz. In dringenden Fällen können wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz bieten.

Ihr Serviceteam

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