gewinnt im höheren Einkommensbereich immer mehr an Bedeutung. Bei der Pensionszusage verzichten Sie auf zukünftige Gehaltsteile, wie Tantiemen oder Sonderzahlungen. Diese Beiträge stellen keinen fließenden Gehaltsteil mehr dar und gelangen unversteuert in eine Pensionszusage.
Diese Zusage wird mit einer Rückdeckungsversicherung in Höhe des Gehaltsverzichts abgesichert. Auch bei unregelmäßigen Einzahlungen erhalten Sie ein Höchstmaß an Flexibilität. Die Versteuerung wird auf Ihr Pensionsalter hinausgeschoben.
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