Die gesetzliche Rentenversicherung hat die Aufgabe den Versicherten, in diesem Fall den Hinterbliebenen, im Falle des Todes des Versicherten Ersatz für den fehlenden Unterhalt zu leisten. Das sind die
große Witwenrente,
kleine Witwenrente und die Waisenrente. Die Hinterbliebenenrente führt zu drastischen Einbußen für fast alle Personengruppen.
Diese Einbußen führen zu größeren Versorgungslücken rund um die Absicherung im Todesfall des Versorgers. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente reicht nicht aus, um das fehlende Einkommen des Versorgers auszugleichen. Voraussetzungen für den Erhalt von Witwenrenten sind die allgemeine Vorversicherungszeit des Verstorbenen von 5 Jahren und das der Partner nicht wieder geheiratet hat.