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Erwerbsminderungsrente oder...?

Erwerbsminderungsrente oder...?

Ein unter 40-jähriger leitender Angestellter einer Dienstleistungsfirma kann nach einem Herzinfarkt seinen anstrengenden Abteilungsleiterposten nicht weiter ausüben.

Er ist nur noch in der Lage einfache Bürotätigkeiten auszuführen. Diese Tätigkeit ist natürlich auch mit einer erheblichen Gehaltskürzung verbunden. Eine gesetzliche Rente kann er nicht erwarten denn,

  • Er ist nach dem 01.01.1961 geboren.
  • Er kann noch länger als 6 Stunden am Tag arbeiten.

Eine gute private Absicherung zahlt in solchen Fällen. Fordern Sie daher Ihren Vergleich bei uns an, kostenfrei und schnell. Die private Vorsorge wird immer wichtiger.