Ein unter 40-jähriger leitender Angestellter einer Dienstleistungsfirma kann nach einem Herzinfarkt seinen anstrengenden Abteilungsleiterposten nicht weiter ausüben.
Er ist nur noch in der Lage einfache Bürotätigkeiten auszuführen. Diese Tätigkeit ist natürlich auch mit einer erheblichen Gehaltskürzung verbunden. Eine gesetzliche Rente kann er nicht erwarten denn,
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