ist wohl das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Was nutzt die anscheinend günstige Versicherung, wenn sie keinen Cent an Rentenleistungen an Sie zahlen muss? Eine Versicherung, die nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet, sollte daher auf keinen Fall in Betracht gezogen werden.
Abstrakte Verweisbarkeit bedeutet dabei, dass der Versicherer darauf verzichtet den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Eine Verweisung ist dann nur möglich, wenn der Versicherte konkret einen anderen Beruf ausübt (konkrete Verweisung). Dieser Beruf sollte aber seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Etwas ungünstiger sind Formulierungen, nach denen der Versicherte auch den Beruf vor einem Berufswechsel mit heranziehen kann.
Günstig sind Formulierungen, nach denen ab einem bestimmten Alter (z.B 50 Jahre), generell nicht mehr verwiesen werden kann.