Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet den Kunden, die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, damit das Versicherungsunternehmen sich ein Bild von dem zu übernehmenden Risiko machen kann. Stellt sich später heraus, daß die Antworten unzutreffend oder (z.B. aus Vergesslichkeit) nicht vollständig waren, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten.
Gute Vertragsbedingungen begrenzen das Rücktrittsrecht auf maximal 5 Jahre nach Vertragsabschluß (ggf. Ausnahme: 10 Jahre bei einer verschwiegenen AIDS-Infektion). Unbeschadet dessen kann das Versicherungsunternehmen den Vertrag auch nach Ablauf dieser Frist noch anfechten, nämlich dann, wenn es vom Antragsteller arglistig getäuscht wurde.