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Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine verspätete Meldung

Eine verspätete Meldung

einer Berufsunfähigkeit kann Sie unter Umständen 2 oder 3 Jahresrenten kosten. Der Anspruch auf BU-Leistungen entsteht in der Regel mit dem Ablauf des Monats, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. (Wurden Karenzzeiten vereinbart, erst nach Ablauf der Karenzzeit.). Verspätete Meldungen, weil man nicht an eine Berufsunfähigkeit gedacht hat oder aber längere Zeit krank war, können also zu Leistungseinbußen führen.

Gute Tarifwerke leisten mindestens drei Jahre rückwirkend, wenn der Versicherte den Versicherungsfall verspätet anmeldet und beweisen kann, daß während dieses Zeitraums tatsächlich ununterbrochen Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen bestanden hat.