ist nicht einheitlich geregelt. Oft gibt es im Leistungsfall Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versicherten. Wichtig sind daher klar geregelte Bedingungen und Aussagen vom Versicherer. Die häufigste Definition lautet dabei:
Vollständige BU i. S. der Mehrzahl der derzeit verwendeten Bedingungen liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Aussagen von Vertretern, Ihre Gesellschaft hat und wird aber immer im Kundensinne handeln, sollten Sie besser vergessen. Wenn sie denn so kulant sind, sollten Sie es lieber in Ihre Bedingungen schreiben.
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