§ 43 SGB VI ersetzt den § 44 SGB VI (Erwerbsunfähigkeitsrente) komplett und ändert den § 43 SGB VI grundlegend. Die entscheidenden Änderungen im Überblick:
Alles in allem werden Sie schlechter gestellt. Die private Vorsorge wird damit immer wichtiger. Wie wirkt sich die Reduzierung aus? Unsere Modellrechnungen zeigen Ihnen die tatsächlichen Ansprüche bei einer Erwerbsminderung und auch die Fallstricke bei jüngeren Versicherten in unserem Beispiel.