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Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente

§ 43 SGB VI ersetzt den § 44 SGB VI (Erwerbsunfähigkeitsrente) komplett und ändert den § 43 SGB VI grundlegend. Die entscheidenden Änderungen im Überblick:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung kann Sie fast uneingeschränkt auf andere Berufe verweisen.
  • Die Renten sind grundsätzlich befristet.
  • Die Renten wurden gekürzt.
  • Die Renten werden später gezahlt.
  • Auf die Arbeitsmarktlage wird keine Rücksicht mehr genommen.

Alles in allem werden Sie schlechter gestellt. Die private Vorsorge wird damit immer wichtiger. Wie wirkt sich die Reduzierung aus? Unsere Modellrechnungen zeigen Ihnen die tatsächlichen Ansprüche bei einer Erwerbsminderung und auch die Fallstricke bei jüngeren Versicherten in unserem Beispiel.