bekommen Hinterbliebene, die mindestens 45 Jahre alt sind, erwerbsgemindert sind oder Kinder erziehen. Diese Rente beträgt ab 2002 nur noch 55% des Rentenanspruchs, den der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte, zzgl. Kinderzuschlag.
Diese Rente reicht selten aus, die entstehenden Lücken zu schließen. Private Vorsorge wird daher immer wichtiger. Zusätzlich wird noch vorhandenes Vermögen des Rentenbeziehers angerechnet. Die Freibeträge werden somit sehr schnell aufgebraucht.
Fordern Sie daher Ihren
Vergleich bei uns an und berechnen Sie Ihre persönlichen
Versorgungslücken.